Allgemeine Geschäftsbedingungen Boardinghouse „Soul Place Boarding Home“ Thedinghausen

  1. Geltung dieser Bedingungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich der zukünftigen zwischen dem Besteller (im Folgenden: Gast) und dem Boardinghouse „Soul Place Boarding Home“ der Familie Reiners (im Folgenden kurz: Soul Place).

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Ihnen wird widersprochen.

  1. Vertragsschluss

2.1 Angebote von Soul Place sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Apartment nach Antrag des Gastes durch Annahme von Soul Place gebucht oder, falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht erfolgen konnte, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ist der buchende Gast nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Gast und der Nutzer Soul Place als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus der Buchung.

2.3 Es steht Soul Place frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

2.4 Ist der Gast Unternehmer, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung von Soul Place maßgeblich, sofern der Gast nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an Soul Place ist auf jeden Fall dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie Soul Place nicht innerhalb sieben Tagen zugegangen ist.

2.5 Bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) ist der Veranstalter verpflichtet, Soul Plae bis spätestens 7 Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen.

  1. Bereitstellung und Abreise

3.1 Das gebuchte Apartment steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich Soul Place das Recht vor, das gebuchte Apartment nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

3.2 Eine Unter- oder Weitervermietung des Apartments ist ausgeschlossen. Die Belegung des Apartments mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Soul Place.

3.3 Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, gegebenenfalls eine entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthalts, Kautionszahlung oder ähnliches) an der Rezeption zu hinterlegen sowie gesetzlich vorgeschriebene Meldescheine vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.

3.4 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Soul Place und gegen Berechnung mitgebracht werden.

3.5 Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 12:00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitpunkt muss das Apartment geräumt sein.

3.6 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache möglich. Diese Absprache bedarf der schriftlichen Bestätigung. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht hingegen nicht.

  1. Stornierung

4.1 Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Apartments gelten die nachfolgend genannten Bedingungen.

4.2 Für Reservierungen ist eine kostenfreie Stornierung bis 3 Wochen vor dem Beginn des vereinbarten Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer späteren Stornierung bis zu 14 Tagen vor geplanter Anreise reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes um 50 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei Stornierungen bis zu / Tagen vor geplanter Anreise um 25%. Für alle Stornierungen danach fallen 100% des Wertes der bestellten Leistungen an.

4.3 Soul Place wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Apartments nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt Soul Place eine erneute Vermietung der Apartments für den vereinbarten Leistungszeitraum, so reduziert sich die nach Ziffer 5.2 bestehende Zahlungspflicht auf den Betrag, um den die Summe aus der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Gast vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung möglich.

  1. Preise / Zahlungen / Aufrechnung / Abtretung

5.1 Die Preise bestimmen sich nach der Preisliste von Soul Place, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Geltung hat und gelten einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wurde in der Buchungsbestätigung ein Preis zugesagt, so ist dieser maßgeblich. Liegt die Buchung länger als 4 Monate zurück, kann Soul Place den dort genannten Preis angemessen anpassen, höchstens aber um 5 %.

5.2 Soul Place kann bei Buchung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Gastes verlangen.

5.3 Rechnungen von Soul Place sind nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.

5.4 Der Gast ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Recht stützt, unbestritten ist oder wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Gastes gegen Soul Place an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung von Soul Place erfolgen.

5.5 Ausschließlich Gäste, die Leistungen von Soul Place im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen (Geschäftskunden innerhalb Deutschlands) haben die Möglichkeit, nach Prüfung der Bonität, eine Kreditvereinbarung mit Soul Place einzugehen. Aufgrund dieser Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung. Nach weiteren 14 Tage erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung der Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 5,00. Nach weiteren 7 Tagen erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung weiterer Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 5,00 mit dem Hinweis, bei nicht erfolgter Begleichung, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Soul Place behält sich ausdrücklich vor, die Sicherheitsleistung des wohnenden Gastes zur Tilgung der Forderung heran zu ziehen.

 

  1. Kündigung

6.1 Soul Place kann aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

– Vorauszahlungen nach Ziffer 6.2 nicht bis zum vereinbarten Datum (sofern keine Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet werden;

– höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von Soul Place nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel der Person des Gastes, des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden;

– Soul Place begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Aufenthalt des Gastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Soul Place in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Soul Place zuzurechnen ist;

– eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt.

6.2 Soul Place setzt den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen der Kündigung entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche von Soul Place bleiben unberührt.

  1. Haftung

7.1 Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen von Soul Place hinterlassen werden, gelten nur dann als eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem berechtigten Mitarbeiter von Soul Place in Obhut genommen werden. In den Apartments gilt als eingebracht, was der aus dem Vertrag berechtigte Gast eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen. Für Beschädigung oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien ist die Haftung von Soul Place auf 2.000 Euro beschränkt; für Geld, Wertpapier und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800 Euro. Auch für diesen Anspruch wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Sache gilt Ziffer 8.7. Gegenstände, die der Gast im Apartments zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Soul Place verpflichtet sich, solche Gegenstände 3 Monate aufzubewahren. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden diese gegen Quittierung dem Finder ausgehändigt. Eine Haftung von Soul Place ist insofern ausgeschlossen.

7.2 Soul Place bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Haftung wegen der Folgen unterlassener Weckrufe ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt auch für den automatischen Weckcomputer.

7.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz von Soul Place, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Soul Place Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet Soul Place nicht. Eine Überwachungspflicht von Soul Place besteht ebenso nicht. Etwaige Schäden sind Soul Place unverzüglich anzuzeigen. Ziffern 8.6 gilt entsprechend.

7.4 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 8.1 bis 8.3 ist die Haftung von Soul Place für Schäden gleich welcher Art ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht

– für Schäden, die durch Soul Place vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;

– in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie – vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 8.5 und Ziffer 8.6

– für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Soul Place beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.

7.5 In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung durch Soul Place – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den vertragstypischen Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung von Soul Place für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Gastes zuzurechnen sind.

7.6 Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise anzuzeigen. Ansprüche des Gastes sind innerhalb von 14 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber Soul Place schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

7.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen in den Ziffern 8.1 bis 8.6 gelten auch für die Haftung von Soul Place für seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Soul Place.

7.8 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.

  1. Salvatorische Vertragsklausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle jeweils die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Gastes ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem jeweiligen Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1 Gerichtsstand ist Verden/Aller.

9.2 Im kaufmännischen Verkehr, wenn also der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand Verden/Aller. Das gilt auch für den Fall, dass der Gast als Nichtkaufmann die Voraussetzung von § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung Soul Place nicht bekannt ist.

9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Datenschutz

Soul Place ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Gast – auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von dem Boardinghouse beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.